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Schenkungen – Meldepflicht

Bestimmte Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Die Anzeigepflicht besteht nur für Schenkungen unter Lebenden (also nicht für Schenkungen auf den Todesfall) und nur für bestimmte Vermögenswerte, wie z.B. Bargeld.

Keine Anzeigepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz besteht für Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken.

Schenkungen zwischen Angehörigen bis zu einem Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres sind befreit. Zwischen anderen Personen sind Erwerbe bis zu einem Wert von 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren befreit.

Weiterführende Links

Schenkungen – Meldepflicht (→ USP)

Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion