Todesfall infolge von Katastrophen
- Todesfall bei einer Katastrophe im Inland
- Todesfall bei einer Katastrophe im Ausland
- Identifizierung von Todesopfern
- Finanzielle Unterstützungen
- Todeserklärung
Todesfall bei einer Katastrophe im Inland
Kommt jemand bei einer Katastrophe im Inland ums Leben, sind von den Angehörigen die gleichen Formalitäten wie bei einem Todesfall unter natürlichen Umständen zu erledigen. Wird die Leiche nicht gefunden, siehe unter vermisst. Nähere Informationen zur Vorgehensweise finden sich auf der Seite zum Todesfall.
Todesfall bei einer Katastrophe im Ausland
Welche Formalitäten bei einem Todesfall im Ausland zu erledigen sind, ist der Seite zum Todesfall im Ausland zu entnehmen.
Identifizierung von Todesopfern
Besonders nach Katastrophen ist es oft nicht mehr möglich, die Toten anhand des Aussehens zu identifizieren. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit einer Identifizierung anhand von DNS-Proben oder eines Zahnabdrucks. Diese Verfahren werden von sogenannten DVI-Teams (Teams zur Identifizierung von Katastrophenopfern) durchgeführt, die aus Gerichtsmedizinerinnen/Gerichtsmedizinern und Beamtinnen/Beamten des Bundesministeriums für Inneres bestehen.
Finanzielle Unterstützungen
- Überprüfung allfälliger Ansprüche auf Waisenpension oder Witwenpension/Witwerpension.
- In besonders schweren Fällen kann finanzielle Hilfe aus dem Familienhärteausgleichsfonds (→ BKA) beantragt werden. Auskünfte zur Antragstellung erhalten Sie beim Bundeskanzleramt.
- Außerdem könnten Ansprüche aus einer privaten Lebensversicherung bestehen.
Todeserklärung
Mit der Todeserklärung wird eine Person für tot erklärt wird, obwohl kein sicherer Nachweis über ihren Tod vorliegt. Sie kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn jemand längere Zeit als verschollen gilt oder in lebensgefährlicher Situation verschwunden ist.
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Inneres (→ BMI)
- Familienhärteausgleichsfonds: Geldaushilfen für Familien in Notlage (→ BKA)
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Inneres
- Bundesministerium für Justiz