Bestellung eines Abwesenheitskurators
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Allgemeine Informationen
Solange eine vermisste Person nicht für tot erklärt wurde, können nur bevollmächtigte Personen oder eine vom Gericht bestellte gesetzliche Vertreterin/ein gesetzlicher Vertreter, sogenannte Abwesenheitskuratorinnen/Abwesenheitskuratoren, Rechtshandlungen (etwa zur Begleichung von Schulden, zur Abgabe von Steuererklärungen oder zum Zugriff auf Konten und Sparbücher) für diese Person setzen. Die Abwesenheitskuratorin/der Abwesenheitskurator muss die vermisste Person vertreten und unterliegt dabei der Kontrolle des Gerichts.
Die Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators kann von jeder Person unmittelbar nach dem Verschwinden angeregt werden. Dem Gericht können geeignete und bereite Personen vorgeschlagen werden.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel die vermisste Person ihren letzten Wohnort hatte.
Rechtsgrundlagen
- Todeserklärungsgesetz (TEG)
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz