Besuch bei Registrierungsbehörden
Notwendigkeit, Ausnahmen, Auffindbarkeit

Warum ist der Gang zur Registrierungsbehörde notwendig?

Sicherheit steht bei der ID Austria an erster Stelle. Da mit der ID Austria – im Gegensatz zur Handy-Signatur – z.B. staatliche Ausweise digital zur Verfügung gestellt werden, ist es unbedingt erforderlich, dass die Identität der Nutzerinnen oder der Nutzer auch von der Behörde festgestellt wird. Das beugt Missbrauch vor und erhöht zudem das Vertrauen in die digitale Identität ID Austria.

Hinweis: Für Nutzerinnen oder Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist eine Online-Umstellung von Handy-Signatur zu ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich.

Muss ich bei der Ausstellung des Reisepasses oder Personalausweises die ID Austria annehmen?

Nein. Wenn Sie auf die ID Austria verzichten wollen, teilen Sie dies bitte bei der Ausstellung des Reisepasses oder Personalausweises Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter mit (Opt-out). Sie erhalten somit keine ID Austria.

Für wen entfällt der Gang zur Registrierungsbehörde? 

Für Nutzerinnen oder Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Gemeindeamt/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördengang für die Registrierung der ID Austria erforderlich. Sie können in diesem Fall die Online-Umstellung von Handy-Signatur zu ID Austria mit Vollfunktion durchführen.

Nutzerinnen oder Nutzer, deren Handy-Signatur nicht von einer Behörde registriert wurde, haben die Möglichkeit, online von Handy-Signatur auf  ID Austria mit Basisfunktion umzustellen. Sie können damit den von der Handy-Signatur gewohnten Funktionsumfang weiterhin nutzen, solange das Zertifikat gültig ist (normalerweise 5 Jahre ab Aktivierung der Handy-Signatur).

Für weitere Funktionen, wie z.B. digitale Nachweise in der AppeAusweise“, benötigen Sie allerdings die ID Austria mit Vollfunktion. Dafür ist ein Behördengang zur Identitätsfeststellung notwendig. Wenn Sie Ihre Handy-Signatur wie oben beschrieben zuerst online auf eine ID Austria mit Basisfunktion umstellen, ist Ihre ID Austria mit Basisfunktion im System der Behörde bereits vorregistriert. Sie können sie daher direkt bei der Behörde zur Vollfunktion aufwerten, siehe Anleitung ID Austria Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion).

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